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Ein Kostenvergleich ist nur so gut wie die Zahlen, die hineingehen, und die stehen in Ihren Unterlagen, nicht auf dieser Seite. Hier finden Sie, welche Posten zu Hause und welche im Heim anfallen, was die Pflegeversicherung jeweils übernimmt und wo das Haus in die Rechnung eingeht. Rechnen können Sie den Vergleich im Pflegeheim-Kosten-Rechner mit Ihren eigenen Angaben.
Für die Pflege zu Hause sieht das Gesetz bei den Pflegegraden 2 bis 5 zwei Grundformen der Leistung vor: Sachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes bis zu einem Höchstwert je Pflegegrad (§ 36 SGB XI) oder Pflegegeld, wenn die Pflege selbst sichergestellt wird (§ 37 SGB XI). Beides lässt sich anteilig kombinieren (§ 38 SGB XI). Leistungen des Pflegedienstes, die über den Höchstwert hinausgehen, stellt er dem Haushalt in Rechnung.
Daneben fallen Kosten an, die in keiner Pflegerechnung stehen. Sie gehören in den Vergleich, weil sie im Heim entfallen oder sich verschieben.
Im Heim übernimmt die Pflegekasse bei den Pflegegraden 2 bis 5 die pflegebedingten Aufwendungen im Rahmen pauschaler Leistungsbeträge (§ 43 Abs. 2 SGB XI). Auf den Eigenanteil, der an diesen Aufwendungen bleibt, zahlt sie zusätzlich einen Leistungszuschlag, der mit der Zeit im Heim von 15 auf bis zu 75 Prozent steigt (§ 43c SGB XI).
Daneben stellt das Heim Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten in Rechnung. Welche Beträge das sind, zeigt die Kostenübersicht des Heims, das für Sie in Frage kommt; sie ist die Grundlage für jeden Vergleich.
Das Haus ist in beiden Rechnungen ein eigener Posten: Zu Hause ist es der Ort der Pflege und verursacht laufende Kosten, nach einem Umzug steht es leer, wird vermietet oder verkauft. Der Pflegeheim-Kosten-Rechner stellt diese drei Wege nebeneinander und zeigt, wie lange Einkünfte und Ersparnisse jeweils reichen. Die Zahlen tragen Sie selbst ein, wir geben keine vor.
Wie Erlöse oder Mieteinnahmen bei der Sozialhilfe angerechnet werden, beantwortet der Rechner nicht. Dazu beraten die Pflegeberatung Ihrer Pflegekasse (§ 7a SGB XI), ein Pflegestützpunkt (§ 7c SGB XI) oder eine Verbraucherzentrale.
Ob jemand zu Hause bleiben möchte, wie lange die Kräfte im Haushalt reichen und was ein Umzug für die Partnerin oder den Partner bedeutet, steht in keiner Zeile. Ein Kostenvergleich ist deshalb eine Grundlage für das Gespräch, kein Urteil darüber, was richtig ist.
Stand: Oktober 2026
Rechtsgrundlagen und Quellen: § 36 SGB XI · § 37 SGB XI · § 38 SGB XI · § 43 Abs. 2 SGB XI · § 43c SGB XI · § 7a SGB XI · § 7c SGB XI
Häufige Fragen
Hilfreich sind der Bescheid über den Pflegegrad, die Kostenübersicht eines Heims, das in Frage kommt, die Rentenbescheide und eine Aufstellung der Hauskosten. Den Wert des Hauses können Sie über eine erste Einschätzung ermitteln lassen.