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Wer zwischen Bleiben, Umbauen und Verkaufen abwägt, braucht irgendwann eine Zahl: was das Haus am Markt wert ist. Eine erste Marktwerteinschätzung liefert diese Zahl, ohne dass daraus ein Auftrag folgt. Im Formular fragen wir nach dem Haus, nicht nach Pflegegrad, Einkommen oder Leistungen.
Mit dem Wert lässt sich ein Umbau ins Verhältnis setzen, ein Umzug durchrechnen und ein Gespräch im Haushalt führen, das sonst bei Vermutungen bliebe. Im Pflegeheim-Kosten-Rechner ist er eine der Angaben, die Sie selbst eintragen.
Das Formular fragt nach Angaben zum Haus und danach, wer anfragt. Haben Sie noch nichts entschieden, wählen Sie beim Verkaufszeitpunkt „Erst einmal nur eine Bewertung“.
Die Einschätzung ist die Marktwerteinschätzung eines Immobilienmaklers: eine begründete Zahl dafür, was ein Haus dieser Art an diesem Ort am Markt erzielen kann. Sie ist kein Verkehrswertgutachten. Verlangt ein Gericht oder eine Behörde ein solches Gutachten, erstellt es eine Sachverständige oder ein Sachverständiger.
Wird für eine genauere Einschätzung ein Besuch im Haus nötig, stimmen wir den Termin mit dem Haushalt ab, damit er zwischen Pflegezeiten und Ruhephasen passt. Wer gepflegt wird, muss bei dem Besuch nicht dabei sein, wenn er das nicht möchte.
Häufige Fragen
Nein. Sie erhalten eine Zahl, und was Sie damit tun, entscheiden Sie. Einen Auftrag zum Verkauf gibt es erst, wenn Sie ihn ausdrücklich erteilen.
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